Impressum / AGB

Informationspflicht lt. § 5 Abs.1 E-Commerce-Gesetz

Geckow Events & Multimedia e.U.
ATU69960839 | FN435589y

Inhaber: Florian Oberpeilsteiner
Ausstellungsstraße 6 | 2020 Hollabrunn

Kontaktdaten:

office[at]geckow.at | +43 676 37 00 891 | www.geckow.at

Für Konzeption, Idee und Produktion verantwortlich: Florian Oberpeilsteiner

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Geckow Events & Multimedia e.U.

Inhaltsverzeichnis:

1. Anwendungsbereich
2. Leistungen
3. Konzept & Ideenschutz
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
6. Termine
7. vorzeitige Vertragsauflösung
8. Honorar
9. Zahlung / Eigentumsvorbehalt
10. Verleih von Geräten / Equipment
11. Datenschutz
12. Sonderregelungen betreffend CATCHBOX® Webshop
13. Schlussbestimmungen

1. Anwendungsbereich:

1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jegliche Art von Geschäftsvorgang, Leistung oder Lieferung der Geckow Events & Multimedia e.U. (nachfolgend kurz GEM genannt) Diese gelten daher für alle Rechtsbeziehungen zwischen GEM und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von GEM schriftlich bestätigt wurden

1.3. GEM behält sich Irrtümer, Tippfehler und Preisänderungen sowohl auf der Website www.geckow.at (incl. aller Unterseiten) als auch auf versandten schriftlichen Dokumenten vor.

1.4. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht GEM ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden GEM bedarf es nicht.

1.5. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen

1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.7. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich

2. Leistungen:

2.1. Die von GEM erbrachten Leistungen werden folgenden Bereichen zugeordnet
2.1.1. Durchführung von Dienstleistungen im Multimedia Bereich
2.1.2. Durchführung von Dienstleistungen im Eventbereich
2.1.3. Verkauf von CATCHBOX® Produkten und CATCHBOX® Zubehör im CATCHBOX® Webshop

3. Konzept & Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde GEM vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt GEM dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch GEM treten der potentielle Kunde und GEM in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass GEM bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat

3.3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung seitens GEM ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4. Das Konzept enthält darüber hinaus Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Schlagwörter, Textierung, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von GEM im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von GEM Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies GEM binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass GEM dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass GEM dabei verdienstlich wurde.

3.8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei GEM ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der in einem ausführlichen Vorgespräch gemeinsam mit dem Kunden erarbeiteten Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch GEM, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GEM. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für GEM.

4.2. Alle Leistungen von GEM (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3. Der Kunde wird GEM zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von GEM wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. GEM haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird GEM wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde GEM schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, GEM bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt GEM hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung

4.5. Bei Veranstaltungen hat der Veranstalter des Events (in diesem Fall Kunde von GEM) für die Zahlung der Abgaben aller Art (incl. AKM Gebühr) sowie Einreichung aller Bewilligungen Sorge zu tragen.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1. GEM ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. GEM wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3. Soweit GEM notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von GEM.

5.4. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine

6.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung seitens GEM aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind sowohl der Kunde als auch GEM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3. Befindet sich GEM in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Vertragsauflösung

7.1. GEM ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
• Die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen verzögert wird.
• Der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung incl. Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
• Berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von GEM weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von GEM eine taugliche Sicherheit leistet.

7.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn GEM fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7.3. Bei Veranstaltungen gilt: Im Falle einer vorzeitigen Beendigung aufgrund der Wetterbedingungen oder anderer höherer Gewalt, muss trotzdem der volle vereinbarte Preis vom Kunden bezahlt werden. Ausgenommen davon sind Aufträge auf Stundenbasis, hier sind nur die bis zum Abbruch der Veranstaltung geleisteten Stundensätze zu bezahlen.

7.4. Bitte beachten Sie die Sonderregelungen für unseren CATCHBOX® Webshop unter Pt. 12

8. Honorar

8.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von GEM für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. GEM ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von € 1.500,- oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist GEM berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Regelung:

30% Anzahlung bei Vertragsabschluss
30% bei Beendigung der Auftragsarbeiten
40% bei Abgabe des fertigen Projektes

Die für den jeweiligen Auftrag gültigen Regelungen bezüglich Zahlung werden im Zuge der Vorbesprechung festgelegt und in einem Angebot schriftlich festgehalten. Der Kunde kann diesen Zahlungsbedingungen innerhalb von 7 Werktagen schriftlich widersprechen, andernfalls gelten diese als akzeptiert.

8.2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat GEM für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3. Alle Leistungen von GEM, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle GEM erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von GEM – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung – einseitig ändert oder abbricht, hat er GEM die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens GEM begründet ist, hat der Kunde GEM darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist GEM bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an GEM zurückzustellen.

9. Zahlung / Eigentumsvorbehalt:

9.1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von GEM gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von GEM.

9.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, GEM die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann GEM sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4. Weiters ist GEM nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich GEM für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von GEM aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von GEM schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9.7. Sonderregelungen betreffend dem CATCHBOX® Webshop finden Sie unter Pkt.12

10. Verleih von Geräten / Equipment

10.1. Der Kunde erwirbt keinerlei Eigentumsrecht an den verliehenen Geräten.

10.2. Es muss gewährleistet werden, dass gemietetes Material von fachkundigem Personal in Betrieb genommen wird – falls nicht vorhanden, kann nach vorheriger Absprache ein Techniker von GEM gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt.

10.3. Verliehene Geräte sind nicht versichert! Daher wird eine Versicherung für die Dauer der Veranstaltung (incl. Auf und Abbau) empfohlen. Für Schäden und Verunreinigungen haftet der Kunde zu 100% selbst. GEM behält sich vor, die durch Schaden entstandenen Reparaturkosten vollständig in Rechnung zu stellen.

10.4. Bei Veranstaltungen im Freien muss der Kunde für geeigneten Schutz der Geräte sorgen. Für die für den Betrieb notwendige Stromversorgung hat ebenfalls der Kunde Sorge zu tragen.

10.5. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Vertreter und endet mit Rückgabe an GEM.

10.6. Sofern nicht anders vereinbart beträgt die Rückgabefrist den Folgetag nach Veranstaltungsende. Lagerort ist 2020 Hollabrunn.

10.7. Sollte die vereinbarte Mietdauer überschritten werden, behält sich GEM vor, jeden weiteren Tag vollständig zu verrechnen.

10.8. Der volle Mietpreis wird auch dann fällig, wenn das Gerät nur als Backup diente und nicht im Einsatz war.

11. Datenschutz

Seit 25.05.2018 gilt in Europa die neue DSGVO. Alle Regelungen betreffend der neuen Datenschutzverordnung entnehmen Sie bitte folgender Seite auf unsere Homepage:
www.geckow.at/datenschutz

12. Sonderregelungen betreffend CATCHBOX® Webshop

Als offiziell zertifizierter CATCHBOX® Partner ist GEM berechtigt, dessen Waren in Österreich zu vertreiben.
Dies kann sowohl über eine Bestellung per Mail an catchbox[at]geckow.at erfolgen, oder direkt über den eigens dafür eingerichteten Webshop (www.geckow.at/catchbox)
Die folgenden Sonderregelungen beziehen sich auf den Kaufabschluss in besagtem Webshop:

12.1. Das Angebot richtet sich ausschließlich an juristische Personen. Dazu zählen Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Vereine. Die Präsentation der Waren im Online Shop von GEM beinhaltet noch kein verbindliches Verkaufsangebot. Ein gültiger Abschluss kommt dann zustande, wenn der Kunde nach vollständigem Ausfüllen seiner Daten auf der Bestellseite den Button „Bestellung abschicken“ anklickt. (siehe 12.2 – Bestellvorgang)

12.2. Bestellvorgang:
Das gewünschte Produkt wird durch Anklicken des Buttons „in den Warenkorb“ unverbindlich in den Warenkorb gelegt. Dessen Inhalt kann vom Kunden jederzeit durch Klick auf das Warenkorb-Symbol im rechten oberen Eck der Website eingesehen werden. Hier können einzelne Produkte mit einem Klick auf „remove“ jederzeit aus dem Warenkorb entfernt werden.

Sofern der Kunde die Produkte im Warenkorb kaufen möchte, klicken Sie auf „zur Kasse“ Anschließend werden einige persönliche Daten benötigt, um den Bestellvorgang abschließen zu können. Mehr Informationen über die Verarbeitung und Speicherung der Daten findet sich unter www.geckow.at/datenschutz
Nach erneuter Prüfung Ihrer Eingaben wählt der Kunden das ihn geeignete Zahlungsmittel aus, bestätigt mittels Opt-In die aktuellen AGBs sowie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen zu haben und schließt den Bestellvorgang mit Klick auf „Bestellung abschicken“ ab

12.3. Vertragsabschluss & Vertragsannahme:
Nach Aufgabe der Bestellung erhält der Kunde eine automatisierte Email zur Bestätigung (Bestellbestätigung). Diese stellt jedoch noch keine Vertragsannahme dar. Die Vertragsannahme erfolgt durch eine getrennte Email beim Verlassen der Ware aus dem Lager bzw. durch Auslieferung der Ware selbst. (Versandbestätigung)
Diese gilt auch dann, wenn die Ware bereits vor Vertragsabschluss bezahlt wurde. Sollte die Bestellung mangels Verfügbarkeit oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen nicht zustande kommen, werden dem Kunden die Kosten rückerstattet.

Der Kaufvertrag kommt nur für die in der Versandbestätigung aufgeführten Artikel zustande – alle nicht in der Versandbestätigung angeführten Artikel sind vom Kaufvertrag ausgenommen.
Der Kaufvertrag wird von GEM gespeichert und entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gesichert verwahrt – ist jedoch für den Kunden über den Webshop nicht zugänglich. Wenn der Kunde den Vertragstext nach seiner Bestellung ausdrucken möchte, so kann er die per Mail erhaltene Versandbestätigung ausdrucken.
Die Vertragssprache ist Deutsch

12.4. Preise & Zahlungsdetails
Alle im CATCHBOX® Webshop angegebenen Preise beinhalten bereits Versandkosten innerhalb Österreichs und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

GEM behält sich vor, die Preise ohne Angabe von Gründen fallweise zu ändern

Folgende Zahlungsarten / Kreditkarten werden im CATCHBOX® Webshop von GEM akzeptiert:
– Sofortüberweisung
– VISA
– Master Card
Sofern keine andere Vereinbarung besteht, verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung der Waren ohne jegliche Abzüge bereits vor Vertragsabschluss.
Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, erfolgt die Abrechnung der Kreditkartenumsätze über die Klarna Austria GmbH, Reininghausstraße 13a, 8020 Graz
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Waren Eigentum von GEM.
12.5. Reklamationen / Mängel / Garantie
Schäden, die während des Transportes entstanden sind, müssen innerhalb 7 Tagen ab Versand an GEM übermittelt werden (telefonisch unter +43 676 3700891 oder per Mail an catchbox[at]geckow.at

Die Gewährleistung für von GEM gelieferten Waren beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware, wobei die Beweislast seitens des Käufers liegt.
Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Anschluss oder Lagerung der Produkte sind von der Gewährleistung generell ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen nicht.

13.2. Zahlungsort ist A-2020 Hollabrunn, Gerichtsstand ist Korneuburg. GEM ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

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Dr. Bayergasse 3 | 2020 Hollabrunn

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